Gefahrgüter sind Materialien oder Gegenstände mit gefährlichen Eigenschaften, die, wenn sie nicht ordnungsgemäß kontrolliert werden, eine potenzielle Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit von Menschen, die Infrastruktur und/oder ihre Transportmittel darstellen. Der Transport gefährlicher Güter wird durch eine Vielzahl unterschiedlicher Regulierungssysteme kontrolliert und geregelt. Es gibt eine Reihe von Klassifizierungen für gefährliche Güter.
Es gibt neun Klauseln, in denen die gefährlichen Güter klassifiziert werden.
Die Gefahrgutetiketten und das Gefahrgutzertifikat für die Ladung werden gemäß den neun Abschnitten ausgestellt, die wie folgt erläutert werden:
Klassifizierung 1: ist für Explosivstoffe. Dieselbe Klassifizierung hat sechs Unterteilungen für Materialien, die ein hohes Explosionsrisiko und ein geringes Explosionsrisiko darstellen, um nur einige zu nennen
Klassifizierung 2 gilt für Gase. Dieser Abschnitt hat drei Unterkategorien, in denen es um Gase geht, die leicht entzündlich sind, die nicht entzündlich sind, und um Gase, die weder entzündlich noch giftig sind.
calssification3 ist für Flüssigkeiten und hat keine Unterteilungen.
calssification4 steht für solide. Es gibt drei Unterkategorien, die sich mit leicht brennbaren Feststoffen, selbstzersetzlichen Feststoffen und Feststoffen befassen, die bei Wechselwirkung mit Wasser giftige Gase freisetzen können.
Die Klassifizierung 5 gilt für Stoffe, bei denen die Gefahr einer Exidierung besteht
Die Klassifizierung 6 gilt für alle Arten von Stoffen, die giftig sind und sich als infektiös erweisen könnten
Die Klassifizierung 7 gilt speziell für radioaktive Materialien
Die Klassifizierung 8 gilt für Materialien, die der Gefahr von Korrosion und Erosion ausgesetzt sind
Die Klassifizierung 9 gilt für Stoffe, die keiner der oben genannten Kategorien zugeordnet werden können, aber dennoch gefährliche Güter sind